Concluding observations on the combined second and third reports of Austria (in Schwerer Sprache)

Das UN Komitee über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat nun die Concluding Observations zu Österreichs 2. Staatenprüfung veröffentlicht.

Die sehr kritisch und sehr deutlich deutlich formulierten Handlungsempfehlungen finden Sie hier:

https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/DownloadDraft.aspx?key=ocur2hRT+kKZk9oJz6sKXOCu0vwXp/NsVwuAztbpQCzbx2Bw3I4/wRckKCdbDXTAr9JlIakzTH5ucLZkGWxwWg==

Gestern (11. September 2023) gab es eine Pressekonferenz zur 2. Staatenprüfung Österreichs. Informationen dazu finden Sie hier:

Pressekonferenz zur Staatenprüfung

Nach 10 Jahren, die Österreich nun Zeit hatte, die Handlungsempfehlungen des Jahres 2013 umzusetzen, zeigt sich deutlich, in wie vielen Bereichen sich wenig bis gar nichts in Richtung Umsetzung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) getan hat.

Unter anderem in Bezug auf den Bereich der Bildung (Art 24 UN-BRK) zeigt sich das UN Komitee „gravely concerned“ über die Rückwärtsentwicklungen, nicht ‚bloß‘ über den Stillstand in Bezug auf die Umsetzung der UN-BRK.

Österreichische Politikgestaltung, die Menschen mit Behinderungen betrifft – und das tun alle Politikbereiche! – muss sich endlich konkret und tatsächlich an der UN-BRK orientieren und nicht bei Lippenbekenntnissen und Einzel-Umsetzungs-Erfolgen stecken bleiben.

Und dabei ist nicht bloß das Nicht-Umsetzen der UN-BRK das gravierende Problem, sondern die Tatsache, dass auf diese Weise Menschen mit Behinderungen Rechte nicht zugestanden werden, die es jedoch einzuhalten und umzusetzen gilt.